Behandlungsablauf
Eltern oder Jugendliche ab 15 Jahren können auf eigene Initiative psychotherapeutische Unterstützung suchen. Möglicherweise hast Du/ haben Sie auch eine Überweisung vom Haus- oder Kinderarzt oder eine Empfehlung der Schule.
Kontaktaufnahme
Psychotherapeutische Sprechstunden
Am Anfang gibt es bis zu zehn 25-minütige psychotherapeutische Sprechstunden. Die psychotherapeutischen Sprechstunden sind unverbindlich. Hierbei erfolgt eine Klärung des Therapieanliegens und eine erste Einordnung und Aufklärung über Art und Dauer der Therapie. Es dient auch dem persönlichen Kennenlernen und einer Einschätzung, ob man sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vorstellen kann. Bei Kindern ist es wünschenswert, dass auch die Eltern dabei sind. Jugendliche können selbst entscheiden, ob sie lieber allein oder in Begleitung der Eltern kommen möchten.
Folgende Unterlagen sollten mitgebracht werden:
- die Krankenversicherungskarte
- ärztliche/psychologische Befunde oder Berichte, falls vorhanden
Probatorische Stunden
Nach den psychotherapeutischen Sprechstunden folgen bis zu sechs probatorische Stunden, in denen eine diagnostische Einordnung durch Gespräche oder durch die Analyse von Spielsituationen und diagnostische Testverfahren erfolgt. Am Ende wird eine Diagnose, eine Behandlungsindikation und ein Behandlungsplan erstellt. Daneben wird aber auch die Motivation und die Bereitschaft zur Mitarbeit in der Therapie ermittelt, denn sie ist von hoher Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Nach Zustimmung aller Beteiligten wird ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt.
Behandlung
Nach Genehmigung der Psychotherapie durch die Krankenkasse findet die Behandlung statt, entweder als
- Kurzzeittherapie I und II mit je 12 Therapiestunden von jeweils 50 Minuten einmal wöchentlich, Dauer ca. ein 3/4 Jahr, zusätzlich jeweils 3 Stunden für die Bezugspersonen
- Langzeittherapie mit 60 bis 80 Therapiestunden von jeweils 50 Minuten ein- bis zweimal wöchentlich, Dauer eineinhalb bis zwei Jahre
- bei Bedarf ist eine Verlängerung möglich
- zusätzliche Bezugspersonenstunden je nach Situation und Alter
Kosten der Psychotherapie
Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung werden grundsätzlich von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten prinzipiell auch, haben teilweise aber Sonderbedingungen, die geklärt werden müssen.
Verbindlichkeit
Eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Psychotherapie ist Verbindlichkeit. Das bedeutet sowohl für die Patienten wie auch für die Therapeuten, dass sie die vereinbarten Termine einhalten. Sollte ein Termin nicht eingehalten werden können, bitten wir um möglichst frühzeitige Absage, spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per Mail.